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e-mailInhaber: Robert Gorka
Firma: Backon
Dorfbogen 30a
03099 Kolkwitz / Hänchen

kontakt@backon-online.de
tel. (0) 3571 90 65 15
von 8:30 bis 16:00
Skype backon-online
Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Herrn Robert Gorka, handelnd unter BACKON Bäckerei & Konditoreitechnologie


1.    Allgemeines
2.    Angebot und Auftrag/Vertrag
3.    Versand/Gefahrenübergang
4.    Preise
5.    Zahlung
6.    Eigentumsvorbehalt
7.    Mängelrügen
8.    Liefer- und Leistungsfristen
9.    Abnahme
10.    Schlussvorschriften

1.    Allgemeines

Mit der Annahme unseres Angebotes oder mit unserer Annahme ihres Angebotes ge-lten die Geschäftsbedingungen der BACKON Bäckerei & Konditoreitechnologie als vereinbart und sind Gegenstand des Liefer- und Leistungsvertrages. Etwaige mündliche Abreden, andere Vereinbarungen oder abweichende Geschäftsbedingungen werden nur anerkannt, wenn dies seitens der BACKON Bäckerei & Konditoreitechnologie schriftlich bestätigt wird. Die AGB´s geltend auch für weitere Lieferungen, Folgegeschäfte und Reparaturaufträge. Für alle Ansprüche im Zusammenhang mit Lieferungen der BACKON Bäckerei & Konditoreitechnologie gilt Deutsches Recht. Sollte das Deutsche Recht nicht gelten, gilt das UN-Übereinkommen über Verträge und internationalem Warenaustausch vom 01.04.1980 in der derzeit gültigen Fassung. (CISG)

2.    Angebot und Auftrag/Vertrag
Unsere Angebote und alle Teile des Inhaltes dieser und der damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen sind freibleibend. Für Irrtümer, die durch eine mangelhafte Bestellung entstehen, haftet die BACKON Bäckerei & Konditoreitechnologie nicht. Die Wirksamkeit des Vertrages setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt und von beiden Seiten schriftlich bestätigt werden.
Der Besteller ist 4 Wochen an seine Bestellung gebunden; Aufträge über Sonderanferti-gungen oder abgeänderte Serienarmaturen können nach Auftragsbearbeitung nicht mehr annuliert und solche bereits gelieferte Armaturen nicht mehr zurückgenommen werden.
Nach der Bestellung der Ware wird von der Firma Backon die Rechnung erstellt und zu-geleitet. Nach Rechnungszugang ist die Bestellung zu bezahlen. Der Versandt der Ware erfolgt 2 Wochen nach Geldeingang. Kürzere Fristen bedürfen der gesonderten schriftli-chen Absprache.

3. Versand/Gefahrenübergang
Alle Sendungen reisen grundsätzlich auf Gefahr des Empfängers. Das gilt auch bei Ver-sand ab einem anderen als dem Erfüllungsort und bei frachtfreier Zusendung. Für die Beschädigung oder den Verlust während des Transportes wird kein Ersatz geliefert. Auslands-/Auslieferungslager erfolgen gemäß gesonderten Absprachen. Die Gefahr geht auf den Abnehmer über, sobald die Versandbereitschaft der Waren angezeigt wurde oder aber, wenn die Ware ohne Anzeige das Werk verlassen hat.
Diesbezüglich auftretende Fragen sind mit der hierfür zuständigen Mitarbeiterin der BACKON Bäckerei & Konditoreitechnologie zu klären.

4.    Preise
Die Preise verstehen sich ab unserem Lager, ausschließlich Verpackung, unverzollt und unversichert. In den Preisen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten. Unsere Preise beru-hen auf den derzeitigen Gestehungskosten.
Sollten diese sich nachträglich ändern, so ändern sich auch unsere bestätigten Preise entsprechend. Die Verpackung wird grundsätzlich berechnet und kann nicht außen vor bleiben.

5.    Zahlung
Für Serviceleistungen gilt, dass diese unverzüglich ohne Abzüge zu zahlen sind.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto zu zahlen, anderenfalls 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzüge. Bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen fallen Verzugszinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank an. Zahlungen mit Wechseln werden nicht akzeptiert. Beanstandungen gegen die von uns ausgestellte Rechnung müssen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Rechnungseingang geltend gemacht werden. Das Schweigen auf eine Rechnung wird als kaufmännische Bestätigung gewertet.

Erhält BACKON Bäckerei & Konditoreitechnologie Kenntnis davon, dass eine Gefähr-dung der Ansprüche aus dem Liefervertrag besteht, so ist BACKON Bäckerei & Kondi-toreitechnologie bei Aufrechterhaltung der Ansprüche aus Teilleistungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen aus-reichende Sicherheit leistet.
Sind Sicherungsübereignungen an Dritte erfolgt oder liegen Pfändungen vor oder ist über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden, ist die BACKON Bäckerei & Konditoreitechnologie berechtigt, etwaige an BACKON Bä-ckerei & Konditoreitechnologie abgetretene Forderungen offen zu legen und ggf. ein-zuziehen, sowie das Vorbehaltseigentum dadurch geltend zu machen, dass BACKON Bäckerei & Konditoreitechnologie die sofortige und kostenlose Besitzverschaffung des gelieferten Erzeugnisses verlangen können.

BACKON Bäckerei & Konditoreitechnologie ist sodann berechtigt, den Kaufvertrag auf-zulösen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es dem Abnehmer verwehrt ist Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnungsverlangen oder sonstige andere Gegenansprüche, auch wegen eventuel-ler Mängel, geltend zu machen. Der Abnehmer bleibt zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet; er kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.  
    
6.    Eigentumsvorbehalt

6.1     Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der BACKON Bäckerei & Kon-ditoreitechnologie.

6.2.     Die Be- und Verarbeitung der Ware erfolgt für BACKON Bäckerei & Konditoreitechno-logie jeweils gemäß § 950 BGB ohne eine daraus resultierende Verpflichtung. Die ver-arbeitete Ware dient zur Sicherheit der Forderungen BACKON Bäckerei & Konditorei-technologie in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer, steht BACKON Bäckerei & Konditoreitechnologie das Miteigentum an der neuen Sache zu.

6.3     Der Besteller ist zu einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Ge-schäftsverkehr berechtigt; Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder Siche-rungszessionen sind ihm nicht gestattet.

6.4     Die Forderung des Kunden aus der Weiterveräußerung des Vorbehaltswertes tritt der Besteller schon jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an BACKON Bäckerei & Konditoreitechnologie ab. Ungeachtete einer Abtretung und des Rechtes auf Einziehung des Lieferanten ist der Kunde zur Einziehung solange berechtigt, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Lieferanten nachkommt.
Auf Verlangen des Lieferanten hat der Abnehmer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen dem Lieferanten zu machen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

6.5     So lange BACKON Bäckerei & Konditoreitechnologie Eigentumsrechte aus dem Kauf-gegenstand hat, ist ihr oder einem Beauftragten gestattet, jederzeit von dem Vorhan-densein oder dem Zustand des Kaufgegenstandes Kenntnis zu erlangen. Zu diesem Zweck hat der Käufer freien Zutritt zu dem Aufbewahrungsort zu gewähren.

6.6.     Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden z. B. bei Zahlungsverzug ist es BACKON Bäckerei & Konditoreitechnologie gestattet, die Ware herauszuverlangen. Der Kunde (Besteller) ist zur unverzüglichen Herausgabe verpflichtet.
Das Geltendmachen eines Eigentumsvorbehaltes, sowie die Pfändung des Lieferge-genstandes durch BACKON Bäckerei & Konditoreitechnologie gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

7.     Mängelrügen

7.1     Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel, Falschlieferungen oder beachtlicher Mengenabweichungen sind sofort (spätestens nach 3 Tagen) nach Anlieferung der Ware schriftlich mitzuteilen.

7.2     Verborgene Mängel der Ware müssen unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich gerügt werden. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Ware als mangelfrei geliefert.

7.3     Der Besteller ist verpflichtet, bei einer Mängelmitteilung eine Kopie der Kaufrechnung beizulegen. Bei unvollständiger Fehlerangabe beziehungsweise bei Fehlen vorgenann-ten Beleges erfolgt keine Bearbeitung.

8.    Liefer- und Leistungsfristen
Liefertermine und Lieferfristen werden als nur annähernd (im Zeitrahmen einer Kalen-derwoche) vereinbart. Lieferfristen laufen von dem Tag an, an dem der Auftrag tech-nisch klar gestellt ist und schriftlich bestätigt wurde.
Die Lieferung der Ware erfolgt 2 Wochen nach Zahlungsgutschrift bei der Firma Ba-ckon.Bei Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streik, Aussperrungen und Ähnlichem ist BACKON Bäckerei & Konditoreitechnologie berechtigt, für die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Dispositionszeit die Lieferfrist zu verlän-gern. Der BACKON Bäckerei & Konditoreitechnologie ist es auch gestattet, wegen des noch nicht erfüllten Teiles des Vertrages den Rücktritt zu erklären.
Das Gleiche gilt für Umstände, die die Herstellung oder Lieferung der bei BACKON Bäckerei & Konditoreitechnologie bestellten Ware unmöglich machen oder wesentlich erschweren. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob diese Umstände bei BACKON Bä-ckerei & Konditoreitechnologie oder bei einem Zulieferer der BACKON Bäckerei & Konditoreitechnologie eingetreten sind. Bei Eintritt eines dieser Ereignisse ist die BACKON Bäckerei & Konditoreitechnologie berechtigt, ohne das ihr gegenüber Scha-densersatzansprüche geltend gemacht werden können, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche der Abnehmer wegen Überschreitung von Lieferfristen oder Lieferzeiten sind ohne Rücksicht auf die Ursache ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
Der Besteller kann, ohne Folgen für die BACKON Bäckerei & Konditoreitechnologie vom Vertrag zurücktreten, wenn BACKON Bäckerei & Konditoreitechnologie im Verzug ist und eine angemessene Nachfrist von 4 Wochen verstrichen ist. Das Recht zur Teil-lieferung behält sich die BACKON Bäckerei & Konditoreitechnologie ausdrücklich vor.

9.    Abnahme
Wenn der Besteller eine förmliche Abnahme wünscht, muss er diese schriftlich verlan-gen. Die Abnahme der Leistungen (Montage, Instandsetzung, Wartung) des Auftrag-nehmers, hat durch persönliche Anwesenheit eines bevollmächtigten Auftraggebervert-reters am Tag der Fertigstellung zu erfolgen.
Findet die Abnahme in Abwesenheit des Auftraggebers statt, so gilt die Abnahme nach Ablauf einer Frist von 3 Werktagen oder bei Inbetriebnahme als vereinbart.

10.    Schlussbestimmungen

10.1     Erfüllungsort für Verbindlichkeiten und die Verpflichtung des Käufers ist
         Kolkwitz/Hänchen.

10.2     Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung zwi-schen dem Käufer und Backon ist Cottbus

10.3     Sollte eine dieser Bedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so ist nur der jeweils nichtige Teil unwirksam. Die übrigen Bestimmungen bleiben erhalten.


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